Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

Infektionsschutz

Infektionsschutz – aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Auf dieser Seite haben wir unsere Mitglieder während der Coroa-Krise mit den aktuellen Informationen versorgt. Die Seite wurde zuletzt komplett überprüft und bearbeitet am 26.1.2022.

Wichtig: Der DHV und der HVN treffen keine politischen Entscheidungen, z.B. über Regelungen und Verbote. Die Bundes- und Landesregierung, sowie die örtlichen Gesundheitsämter treffen die Entscheidungen hierzu. Wir geben stets nur die Informationen, welche uns vorliegen, an unsere Mitglieder weiter.

Neuigkeiten Niedersachsenweit

Januar 2022:

Ab dem 15. März gilt bundesweit die sogenannte “einrichtungsbezogene Impfpflicht”. Was bedeutet das? Antworten finden Sie hier.

Informationen zur Impfpflicht vom DHV [PDF]:

Dezember 2021:

Neuer Arbeitsschutzstandard BGW

Der neue Arbeitsschutzstandard wurde zum 15.12.2021 nochmals überarbeitet: siehe Link

November 2021:

Am 25.11. wurde der Status “Epidemischen Lage von nationaler Tragweite” offiziell aufgehoben. Damit enden auch die Sondervereinbarungen zur Erbringung von Hebammenleistungen mithilfe digitaler Medien. Trotzdem können Videoberatung und Online-Kurse weiter angeboten werden und sind vertraglich abgesichert. Informationen vom Bundesverband:

Infoblatt des DHV [PDF]

Oktober 2021:

Es gibt eine erneut verlängerte Sondervereinbarung zur digitalen Leitungserbringung (bis zum 31. Dezember 2021 bzw. für die Kurse bis 31.März 2022). Diese findet ihr hier: Link zum Dokument beim GKV [PDF]

Alle weiteren Neuerungen und Hinweise zur 2G/3G-Regelung findet ihr beim DHV im Sondernewsletter.

Informationen zu Hebammenkursen und -leistungen

Die Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung orientieren sich stark an den Zahlen der Neuinfektionen. Weiterhin gibt es zudem starke regionale Unterschiede in Niedersachsen, inzwischen haben sich von Kreis zu Kreis unterschiedliche Regeln ausgebildet. Wir können daher leider nicht mehr alle Fragen beantworten, wie noch zu Beginn der Pandemie. In einigen Gemeinden werden Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse als “medizinisch notwendig” und als Bildungskurse eingestuft und sind daher erlaubt, in anderen nicht. Yoga für Schwangere wird meist als Sportkurs eingestuft. Alle Kurse müssen stets unter den geltenden Hygienemaßnahmen stattfinden.

Alle Fragen zu den Kursen müssen von den örtlichen Gesundheitsämtern, bzw. Krisenstäben beantwortet werden, denn diese sind zuständig. Hier finden Sie ihr zuständiges Gesundheitsamt: https://tools.rki.de/PLZTool/

Alle Fragen zum Impfen laufen über die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen. Hotline 0800 99 88 665 | Mehr Infos zu Impfmöglichkeiten unter diesem Link.

Bitte informieren Sie sich auch zum einen regelmäßig über die Webseite Niedersachsens sowie die Webseiten und Presse in ihrem Wohn- und Arbeitsgebiet. Die aktuellen Vorschriften findet ihr wie immer hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Hier die Information des Ministeriums im Original vom 25.01.2021:

„In Niedersachsen sind die 37 Landkreise und 8 kreisfreien Städte für die Umsetzung, Durchführung und Überwachung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) zuständig. Daher entscheidet die insoweit zuständige Kommune über den jeweiligen Einzelfall. Die Landesregierung vermag nur allgemein und unverbindlich Auskunft zur Rechtslage zu erteilen. Diese kann von den Entscheidungen der Kommunen abweichen. Die abweichenden Entscheidungen der Kommunen sind dann nicht zu beanstanden, wenn sie nicht offenkundig rechtswidrig sind.

Bei der Zuordnung der Kursangebote kommt es darauf an, ob es sich um außerschulische Bildung im Sinne des § 14a VO handelt (…) oder um eine medizinisch notwendige Behandlung (weiterhin unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards möglich). Die entsprechende Prüfung und Entscheidung obliegt der zuständigen Kommune.“

Digitale Leistungserbringung:

Handeln Sie auch verantwortungsvoll: Sollten die Inzidenzen in Ihrem Kreis steigen, empfiehlt es sich, ausschließlich die Onlineangebote weiterzuführen, um sich und andere vor einer Infektion zu schützen. Präsenzkurse können evtl. pausieren oder einige Termine online stattfinden. Die Abrechnungsmöglichkeit für digitale Angebote sollte für die Zeit der Pandemie auch genutzt werden.

Viele Hausbesuche hingegen sind medizinisch notwendig, sie sollten daher unter den Hygienevorkehrungen weitergeführt werden. Die Gesundheit von Mutter und Kind muss zu bestimmten Zeitpunkten unbedingt persönlich überprüft werden. An den Stellen, wo es problemlos möglich ist, empfiehlt es sich auf telefonische oder videotelefonische Kontakte umzusteigen.

Bitte schauen Sie in den Mitgliederbereich des DHV: dort gibt es neue Infos zu den Bedingungen der Vereinbarungen zur digitalen Leistungserbringung. Diese wurden bisher stets weiter verlängert. Erst Einloggen, dann auf den Link klicken: DHV Mitgliederbereich – Fortführung digitaler Leistungserbringung

Weitere Fragen sind unter Rubrik FAQs auf der Homepage des DHVs beantwortet: https://www.hebammenverband.de/corona/ausserklinisch-arbeiten/verguetung/faq-sonderregelungen/

Allgemeine Infos für medizinisches Fachpersonal

Fragen und Antworten für die Fachöffentlichkeit, speziell auch für medizinisches Personal stellt das Robert Koch-Institut (RKI) zur Verfügung (Handlungsempfehlungen, Falldefinitionen etc.): http://www.rki.de/covid-19

Weitere Informationen auch für die Gesundheitsberufe finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

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